Mittwoch, 21. Februar 2018: „Rechtskunde für junge Flüchtlinge. Ein Erfahrungsbericht“
Der zweite Vortrag im Rahmen der „Pecher Winterakademie“ widmete sich der Frage, wie man jungen Flüchtlingen die Grundprinzipien einer freiheitlichen, demokratischen Staatsordnung vermitteln
kann. Der ebenso sachkundige wie engagierte Referent Dr. Marc Eumann, Vorsitzender Richter am Landgericht Bonn, berichtete über seine Erfahrungen als Leiter eines Rechtskunde-Kurses in einer
Integrationsklasse der Elisabeth-Selbert-Gesamtschule Bad Godesberg.
Drei Viertel seiner Schülerinnen und Schüler kamen aus Ländern, die von Chaos, Bürgerkrieg und Diktatur geprägt sind. Eumann stellte anerkennend fest, dass die 14- bis 16-Jährigen, die er
unterrichtete, sich mit regem Interesse, Lernbereitschaft und Diskussionsfreude am Kurs beteiligten. Es ging dabei – um nur ein paar Beispiele zu nennen – um die praktisch Bedeutung der
Gleichberechtigung von Männern und Frauen (Artikel 3 Grundgesetz), die Glaubens- und Meinungsfreiheit (Artikel 4 und 5), den Schutz von Ehe und Familie (Artikel 6) und die Aufsicht des Staates
über das Schulwesen (Artikel 7). Zwischen verschiedenen Verfassungsnormen kann es in der Lebenswirklichkeit zu einem Spannungsverhältnis kommen. Mit seinen Schülern debattierte Eumann dieses
Problem unter anderem am Beispiel des „Kopftuchstreit.
Am Ende gab es kräftigen Applaus. Auch die anschließende Diskussion mit den zahlreichen Besuchern, die in die Pecher Gnadenkirche gekommen waren, dauerte länger als eine Dreiviertelstunde. Allein
dies dokumentiert, dass Eumann mit seinem Vortrag einen Nerv getroffen hatte. Es bestand große Übereinstimmung, dass Kurse über die Grundlagen und Grundwerte unseres Staates nicht nur
Flüchtlingen angeboten werden sollten, sondern auch einheimischen Jugendlichen.